Hygienemaßnahmen SARS-CoV-2

Alle Beteiligten tun ihr Bestes, mit den notwendigen Maßnahmen die aktuell gebotenen Hygienestandards einzuhalten. Bitte helft mit und denkt daran, bei den jeweiligen Angeboten die aktuellen Regeln zu beachten und einzuhalten. Lieben Dank!

  • Bei Krankheitszeichen: Zwingend zu Hause bleiben!
  • Mindestabstand: 1,5 m zu anderen Personen, 2m bei sportlicher Aktivität
  • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen | Desinfektion der Hände
  • Analog zu den Verhaltensregeln im ÖPNV und Einzelhandel ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem  Veranstaltungsgelände Pflicht (außerhalb der Aktivitäten)
  • Verpflegung: Bitte eigene Getränke mitbringen
  • Wir empfehlen grundsätzlich die Nutzung der Corona-Warn-App (freiwillig)
  • Datenerhebung: Zur etwaigen Nachverfolgung (im Infektionsfall) müssen die Teilnehmer- und Kontaktdaten gemäß § 28 IfSG für die Gesundheitsbehörden mindestens 3 Wochen durch den Veranstalter vorgehalten werden.

Grundlagen: Infektionsschutzgesetz | Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus

 

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